§ 17 ÄApprO 2002

Ladung zu den Prüfungsterminen

📖

Die Ladung zur schriftlichen Prüfung wird dem Prüfling spätestens sieben, die Ladung zur mündlich-praktischen Prüfung spätestens fünf Kalendertage vor dem Prüfungstermin zugestellt.

Suchhilfen: Prüfungsladung, schriftliche Prüfung Ladung, mündlich‑praktische Prüfung Einladung, Frist für Prüfungsladung, Prüfungsbenachrichtigung