§ 20 ÖLG-DV
Unterrichtung der Länder
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Die Bundesanstalt hat die zuständigen Landesbehörden über die Erteilung der Zulassung einer Kontrollstelle und deren Personal sowie über diesbezügliche Änderungen und Rücknahmen zu unterrichten.
Suchhilfen: Zulassung Kontrollstelle melden, Personaländerungen informieren, Behörden über Genehmigung informieren, Rücknahme einer Kontrollstelle melden, Zulassungsunterrichtung an Länder, Kontrollstelle Genehmigung mitteilen, Änderungen bei Kontrollstelle melden, lassung, hörden, lassungsunterrichtung, teilen