Art 7 AAÜG-ÄndG
Inkrafttreten
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(1) Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1997 in Kraft, soweit in den folgenden Absätzen nicht etwas anderes bestimmt ist.
(2)
Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1997 in Kraft, soweit in den folgenden Absätzen nicht etwas anderes bestimmt ist.
(2)