Art 10 2. AAÜG-ÄndG

Auflösung des Sondervermögens der Bundesrepublik Deutschland

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Das als Sondervermögen der Bundesrepublik Deutschland geführte Guthaben des Rentenfonds der Partei des Demokratischen Sozialismus wird aufgelöst und in den Haushalt des Bundes überführt.