§ 28 AbgG

Unterstützungen

📖

Der Präsident kann in besonderen Fällen einem Mitglied des Bundestages einmalige Unterstützungen, einem ausgeschiedenen Mitglied und seinen Hinterbliebenen einmalige Unterstützungen und laufende Unterhaltszuschüsse gewähren.

Suchhilfen: Unterstützung Bundestagsmitglied, Unterhaltszuschuss, Ausschiedene Abgeordnete Unterstützung, finanzielle Hilfe Abgeordnete, Unterstützungszahlung Abgeordnete, Unterstützungszuschuss, stützung, stützungszahlung