§ 50 AbgG
Rückfrage
📖
↗ Links
In Zweifelsfragen ist das Mitglied des Bundestages verpflichtet, sich durch Rückfragen beim Präsidenten über den Inhalt seiner Pflichten nach diesen Verhaltensregeln zu vergewissern.
Suchhilfen: Rückfrage Bundestag, Pflichten klären, Verhaltensregeln nachfragen, Unklarheiten klären, Abgeordnetenpflicht prüfen, Fragen an Präsident