§ 1 AdenauerHStiftG
Rechtsform der Stiftung
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Unter dem Namen "Stiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus" wird mit Sitz in Bad Honnef-Rhöndorf eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts errichtet. Die Stiftung entsteht mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes.
Suchhilfen: Stiftung öffentlichen Rechts, Stiftung Gründung, Stiftung Inkrafttreten, Stiftung Sitz Bad Honnef