§ 1 AdKG

Name, Sitz, Rechtsform

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Unter dem Namen "Akademie der Künste" wird mit Sitz in Berlin eine bundesunmittelbare, rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts errichtet. Die Akademie der Künste verwaltet sich selbst.

Suchhilfen: Körperschaft öffentlichen Rechts gründen, Name einer Körperschaft festlegen, Sitz einer Körperschaft bestimmen, Rechtsform öffentliches Recht wählen, Selbstverwaltung einer Körperschaft, Akademie der Künste Rechtsstatus, Öffentliche Körperschaft Satzung, stimmen