§ 13a AdVermiG
Ersatzmutter
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Ersatzmutter ist eine Frau, die auf Grund einer Vereinbarung bereit ist,
- 1.
- sich einer künstlichen oder natürlichen Befruchtung zu unterziehen oder
- 2.
- einen nicht von ihr stammenden Embryo auf sich übertragen zu lassen oder sonst auszutragen
Suchhilfen: Leihmutterschaft, Ersatzmutter werden, Embryonentransfer, Kinderwunsch‑Leihmutterschaft, Adoption nach Leihmutterschaft, künstliche Befruchtung Leihmutter, Mutterrolle übertragen, fruchtung, tragen