Verordnung über die Einhaltung von Grundanforderungen und Standards im Rahmen unionsrechtlicher Vorschriften über Agrarzahlungen
Zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 17.9.2021 I 4302
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Inhalt
- Eingangsformel
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Abschnitt 1 Anwendungsbereich
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Abschnitt 2 Anforderungen an die Erhaltung von Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand
- § 2 Schaffung von Pufferzonen entlang von Wasserläufen
- § 3 Einhaltung von Genehmigungsverfahren für die Verwendung von Wasser zur Bewässerung
- § 4 Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung
- § 5 Mindestanforderungen an die Bodenbedeckung
- § 6 Mindestpraktiken der Bodenbearbeitung zur Begrenzung von Erosion
- § 7 Erhaltung des Anteils der organischen Substanz im Boden
- § 8 Keine Beseitigung von Landschaftselementen
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Abschnitt 3 Kontroll- und Sanktionsvorschriften
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Abschnitt 4 Schlussbestimmungen
- § 10 Übergangsregelungen
- § 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Schlussformel
- Anlage 1 (zu § 4) Liste der Stofffamilien und Stoffgruppen
- Anlage 2 (zu § 6 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1, Absatz 2 und 3) Bestimmung der potenziellen Erosionsgefährdung durch Wasser
- Anlage 3 (zu § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 und Absatz 4)