§ 17a AgrStatG

Erhebungseinheiten

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Erhebungseinheiten der Strauchbeerenerhebung sind die Betriebe nach § 91 Absatz 1 mit Strauchbeerenflächen von mindestens 0,5 Hektar im Freiland oder mindestens 0,1 Hektar unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen.

Suchhilfen: Erhebungseinheit Strauchbeeren, Betrieb mit Strauchbeerenfläche, Strauchbeerenfläche melden, Strauchbeeren‑Statistik