§ 24 AgrStatG
Einzelerhebungen
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(1) Die Strukturerhebungen umfassen folgende Einzelerhebungen:
(2) Zur räumlichen Darstellung statistischer Ergebnisse dürfen die Angaben aus den Erhebungen nach Absatz 1 geografischen Gitterzellen zugeordnet werden, die mindestens 100 Hektar groß sind.
Suchhilfen: Forstbetriebsstatistik, statistische Erhebung Landwirt, geografische Gitterzelle Zuordnung, Erhebung landwirtschaftlicher Daten, Statistik Ergebnis Darstellung, hebung, ordnung