§ 48 AgrStatG
Einzelerhebungen
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Die Geflügelstatistik umfasst folgende Einzelerhebungen:
- 1.
- Erhebung in Brütereien,
- 2.
- Erhebung in Unternehmen mit Hennenhaltung,
- 3.
- Erhebung in Geflügelschlachtereien.