§ 64 AgrStatG Erhebungsmerkmal und Berichtszeitraum ☆ 📖 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. (1) Erhebungsmerkmal der Milchstatistik ist die angelieferte Milchmenge nach Kreisen.(2) Der Berichtszeitraum für das Erhebungsmerkmal nach Absatz 1 ist der jeweilige Monat.