§ 89 AgrStatG
Erhebungsart, Periodizität
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Die Düngemittelstatistik wird allgemein durchgeführt, und zwar
- 1.
- bei den Unternehmen nach § 88 Nummer 1 vierteljährlich,
- 2.
- bei den Unternehmen nach § 88 Nummer 2 jährlich, beginnend mit dem Berichtsjahr 2023.
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