§ 2 AgrStatV
Baumobstanbauerhebung
📖
↗ Links
Zusätzlich zu den in § 17 Absatz 1 Nummer 2 des Agrarstatistikgesetzes aufgeführten Erhebungsmerkmalen werden bei Äpfeln und Birnen, die als Verwertungsobst verwendet werden, die Pflanzzeitpunkte und die Zahl der Bäume jeweils nach der Fläche erhoben.
Suchhilfen: Obstbaumzählung, Pflanzzeitpunkt Erhebung, Verwertungsobst Statistik, Baumzahl pro Fläche, Obsterhebung Äpfel, Obsterhebung Birnen, Baumdichte Erfassung, hebung, fassung