§ 1 AkkStelleGebV

Gebührenerhebung

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Die Akkreditierungsstelle erhebt für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen Gebühren und Auslagen nach den Vorschriften dieser Verordnung und dem dieser Verordnung als Anlage beigefügten Gebührenverzeichnis.

Suchhilfen: Kosten für öffentliche Leistungen, Akkreditierungsstelle Gebühren, Gebührenanspruch