§ 7 AKNV

Änderung der Anschrift, Verlängerung

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(1) Der Verlängerungsvermerk ist auf Seite 4 des Ankunftsnachweises einzutragen.

(2) Die Änderung der Anschrift ist im Feld „amtliche Vermerke“ auf Seite 5 des Ankunftsnachweises einzutragen.

(3) Die Vermerke zur Änderung der Anschrift und zur Verlängerung sind vom Mitarbeiter der zuständigen Behörde zu unterzeichnen und mit dem Behördensiegel zu versehen.

Suchhilfen: Anschrift ändern, Ankunftsnachweis verlängern, Vermerk eintragen, Behördensiegel setzen, Verlängerung beantragen, Adressänderung im Nachweis, Vermerk unterschreiben, Verlängerung vermerken, tragen, längerung, antragen, schreiben, merken