§ 7 AKNV
Änderung der Anschrift, Verlängerung
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↗ Links
(1) Der Verlängerungsvermerk ist auf Seite 4 des Ankunftsnachweises einzutragen.
(2) Die Änderung der Anschrift ist im Feld „amtliche Vermerke“ auf Seite 5 des Ankunftsnachweises einzutragen.
(3) Die Vermerke zur Änderung der Anschrift und zur Verlängerung sind vom Mitarbeiter der zuständigen Behörde zu unterzeichnen und mit dem Behördensiegel zu versehen.
Suchhilfen: Anschrift ändern, Ankunftsnachweis verlängern, Vermerk eintragen, Behördensiegel setzen, Verlängerung beantragen, Adressänderung im Nachweis, Vermerk unterschreiben, Verlängerung vermerken, tragen, längerung, antragen, schreiben, merken