§ 71b AktG Rechte aus eigenen Aktien ☆ 📖 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Aus eigenen Aktien stehen der Gesellschaft keine Rechte zu.