§ 3 AFRG
Umrechnung, Tilgungsleistungen
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(1) Renten-, Reichs- oder Goldmark oder vergleichbare Währungsbezeichnungen sind im Verhältnis 2 zu 1 auf Deutsche Mark, umgestellt auf Euro, umzurechnen.
(2) Bereits erbrachte Tilgungsleistungen sind anzurechnen.
Suchhilfen: Tilgungsleistung anrechnen, Altwährung in Euro umrechnen, Rente umrechnen, Goldmark in Euro, Tilgung umrechnen, Umrechnung alte Mark, rechnen, rechnung