§ 9 AltvPIBV
Annahmen für die Angaben zum Preis-Leistungs-Verhältnis
↗ Links
- 1.
- geplante Beitragshöhe,
- 2.
- geplante Einmalzahlung oder geplante einmalige Tilgungsleistung,
- 3.
- zu erwartende Zugehörigkeit zum zulageberechtigten Personenkreis und
- 4.
- zu erwartende Kindergeldberechtigung.
(2) Soll bei Bausparverträgen für die Berechnungen eine längere Beitragszahlungsdauer berücksichtigt werden als die nach § 4 Absatz 1 Nummer 4 angegebene, so ist die der Berechnung zugrunde gelegte Beitragszahlungsdauer ebenfalls auszuweisen.
(3) Bei der Berechnung ist zu unterstellen, dass die Zulagen jeweils am 15. Mai nach dem Beitragsjahr dem Vertrag gutgeschrieben werden. Zulagen, die nach dem Beginn der Auszahlungsphase zufließen, bleiben unberücksichtigt.
(4) Bei einer geplanten Beitragsdynamisierung sind der Anfangs- und der Endbeitrag in Euro anzugeben. Sofern der Endbeitrag noch nicht feststeht, ist statt der Angabe des Endbeitrags auf die Dynamisierung hinzuweisen.
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