§ 2 AMbG
Öffentliche Magnetschwebebahnen
📖
↗ Links
Magnetschwebebahnen dienen dem öffentlichen Verkehr (öffentliche Magnetschwebebahnen), wenn sie gewerbs- oder geschäftsmäßig betrieben werden und jedermann sie nach ihrer Zweckbestimmung zur Personen- oder Güterbeförderung benutzen kann.
Suchhilfen: Magnetbahn Betrieb, Personenbeförderung Magnetbahn, Güterbeförderung Magnetbahn, öffentlicher Magnetverkehr, Magnetische Schwebebahn Nutzung