§ 1 AnerkSparkAusbAufhV
Aufhebung der staatlichen Anerkennung des Ausbildungsberufs
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Die staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufs Sparkassenkaufmann/Sparkassenkauffrau, ausgesprochen durch Satzung der Deutschen Sparkassenschule Hannover vom 18. Mai 1951, wird aufgehoben.
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