§ 1 AnpVfAussG 2020
Aussetzung für Mitglieder des Bundestages
📖
↗ Links
(1) Das Anpassungsverfahren gemäß § 11 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes wird für das Jahr 2020 ausgesetzt.
(2) § 11 Absatz 4 und 5 des Abgeordnetengesetzes bleiben darüber hinaus unberührt.
Suchhilfen: Anpassungsverfahren aussetzen, Abgeordnetenentschädigung aussetzen, Abgeordnetengesetz Anpassung pausieren, Mitglieder Bundestag Vergütung aussetzen, passungsverfahren, setzen, geordnetenentschädigung, passung, gütung