§ 20 AntarktUmwSchProtAG

Verbringen von Stoffen und Erzeugnissen

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Polystyrolkügelchen, Polystyrolspäne oder ähnlich beschaffenes Verpackungsmaterial sowie Polychlorbiphenyle (PCBs) und Schädlingsbekämpfungsmittel dürfen nicht auf das Land oder das Schelfeis verbracht oder in das Wasser eingebracht werden.

Suchhilfen: Stoffe ins Wasser bringen, PCB Verbot, Polystyrolkügelchen Verbot, Verbot von Verpackungsmaterial im Meer, Umweltverschmutzung durch Chemikalien, Einbringen von Schadstoffen ins Meer, Verbringen von Stoffen auf Land, weltverschmutzung