Anlage 3 AnzV
(zu § 7 Abs. 1 und 2 sowie § 16 Abs. 1 AnzV)
(Fundstelle: BGBl. I 2016, 2809 - 2811;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
AB
Aktivische Beteiligungsanzeige
| Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht | Deutsche Bundesbank Hauptverwaltung | wird durch die BBk ausgefüllt | ||||||||||
| Identnummer des Instituts* | ||||||||||||
| Prüfungsverband* | Institut/Finanzholding-Gesellschaft/ gemischte Finanzholding-Gesellschaft |
| □ Einzelanzeige | □ Sammelanzeige Dies ist Teilanzeige Nr. von insgesamt Teilanzeigen | mit Wirkung vom: |
1. Art der Anzeige*
| □ Enge Verbindung (§ 24 Abs. 1 Nr. 12, Abs. 1a Nr. 1 KWG) | □ Bedeutende Beteiligung (§ 24 Abs. 1 Nr. 13, Abs. 1a Nr. 2 KWG) | |
| □ Befreiung (§ 31 Abs. 3 KWG) | ||
| Nachgeordnete Unternehmen von | □ Instituten/Finanzholding-Gesellschaften/gemischten Finanzholding-Gesellschaften (§ 12a Abs. 1 Satz 3 KWG) | |
| □ Finanzholding-Gesellschaften/gemischten Finanzholding-Gesellschaften (§ 24 Abs. 3a Satz 2, 4 und 5 KWG) |
2. Anlass der Anzeige (Nur auszufüllen bei der Abgabe einer Einzelanzeige)
| □ Entstehen | □ Veränderung | □ Beendigung |
3. Beteiligungsunternehmen*
| ⃞ CRR -Kreditinstitut (§ 1 Abs. 3d Satz 1 KWG) | ⃞ Wertpapierinstitut (§ 2 Abs. 1 WpIG) | ⃞ E-Geld-Institut (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZAG) |
| ⃞ sonstiges Kreditinstitut (§ 1 Abs. 1 KWG) | ⃞ Finanzdienstleistungsinstitut (§ 1 Abs. 1a KWG) | ⃞ Kapitalverwaltungsgesellschaft (§ 17 KAGB) |
| ⃞ Finanzinstitut (Art. 4 Abs. 1 Nr. 26 CRR*) | ⃞ Finanzunternehmen (§ 1 Abs. 3 KWG) | ⃞ Anbieter von Nebendienstleistungen (Art. 4 Abs. 1 Nr. 18 CRR) |
| ⃞ Finanzholding-Gesellschaft (Art. 4 Abs. 1 Nr. 20 CRR) | ⃞ gemischte Finanzholding-Gesellschaft (Art. 4 Abs. 1 Nr. 21 CRR) | ⃞ Versicherungsunternehmen (§ 7 Nr. 33 VAG) |
| ⃞ Versicherungsunternehmen eines Drittstaats (§ 7 Nr. 34 VAG) | ⃞ Versicherungs-Holdinggesellschaft (§ 7 Nr. 31 VAG) | ⃞ Zahlungsinstitut (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZAG) |
| ⃞ sonstiges Unternehmen |
| Firma und Rechtsform des Beteiligungsunternehmens (lt. Registereintragung) | Identnummer (falls bekannt) | |||||
| PLZ* | Sitz | Staat | ||||
| Register-Nr./Amtsgericht* | Rechtsträgerkennung* | Wirtschaftszweig* | Servicenummer* |
4. Angaben zu den Beteiligungsquoten*, *
| wird durch die BBk ausgefüllt Ident-Nr. des Beteiligungs- unternehmens | Firma*, Rechtsform und Sitz (lt. Registereintragung) mit PLZ* und Staat; Register-Nr./Amtsgericht*, Rechtsträgerkennung*; Wirtschaftszweig*; Identnummer (falls bekannt); Servicenummer* | Kapitalanteil* | Kapital des Unternehmens* Tsd. Euro | Stimm- rechts- anteil** in Prozent | Verhältnis zum Institut* | |||||||||
| in Prozent | Tsd. Euro | |||||||||||||
| Nenn- wert* | Buch- wert* | |||||||||||||
Das Institut hält an dem Beteiligungsunternehmen unter Nr. 3 eine durchgerechnete Kapitalquote in Höhe von Prozent.
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- 5.
- Weitere Angaben
- 5.1
- Nur auszufüllen bei der Anzeige bedeutender Beteiligungen, wenn weniger als 10 Prozent der Kapital- oder Stimmrechtsanteile gehalten werden□ Auf die Geschäftsführung des unter Nummer 3 aufgeführten Unternehmens kann ein maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden.
- 5.2
- Nur auszufüllen, wenn das Beteiligungsunternehmen ein nachgeordnetes Unternehmen mit Sitz im Ausland istEs ist sichergestellt, dass die für die Erfüllung der jeweiligen Pflichten nach den §§ 10a und 25 Abs. 2 KWG erforderlichen Angaben eingehen (§ 12a Abs. 1 Satz 1 KWG): Falls „nein“ angekreuzt wurde:Der nach Art. 36 in Verbindung mit dem Art. 19 Abs. 2 Buchstabe a CRR vorzunehmende Abzug der Buchwerte trägt unseres Erachtens in einer der Zusammenfassung nach § 10a Abs. 4 oder Abs. 5 KWG vergleichbaren Weise dem Risiko aus der Begründung der Beteiligung oder der Unternehmensbeziehung Rechnung (§ 12a Abs. 1 Satz 2 KWG):
□ ja □ nein □ ja □ nein* - 5.3
- Nur auszufüllen, wenn das Beteiligungsunternehmen ein nachgeordnetes Unternehmen ist□ Das Beteiligungsunternehmen ist ein nachgeordnetes Unternehmen im Sinne von Art. 18 Abs. 1, 2 oder Abs. 3 CRR. □ Das Beteiligungsunternehmen ist ein nachgeordnetes Unternehmen im Sinne von Art. 18 Abs. 4 CRR.□ Das Beteiligungsunternehmen ist ein nachgeordnetes Unternehmen im Sinne von Art. 18 Abs. 5 CRR.□ Das Beteiligungsunternehmen ist ein nachgeordnetes Unternehmen im Sinne von Art. 49 Abs. 2 CRR.
- 5.4
- Nur auszufüllen, wenn das Beteiligungsunternehmen kein Unternehmen der Finanzbranche oder ein sonstiges in Art. 89 Abs. 1 CRR genanntes Unternehmen ist□ Die Beteiligung unterliegt nicht den Ausnahmen nach Art. 91 CRR.□ Die Beteiligung unterliegt vollständig den Ausnahmen nach Art. 91 CRR.□ Die Beteiligung unterliegt teilweise den Ausnahmen nach Art. 91 CRR. Nach Berücksichtigung der Ausnahmen verbleibt eine Beteiligung in Höhe von *.
| Besondere Bemerkungen* |
| Sachbearbeiter/in | Telefon-Nr. | |||||
| Ort/Datum | Firma/Unterschrift |
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Fußnoten: *********************
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