§ 113 AO
Auswahl der Behörde
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Kommen für die Amtshilfe mehrere Behörden in Betracht, so soll nach Möglichkeit eine Behörde der untersten Verwaltungsstufe des Verwaltungszweigs ersucht werden, dem die ersuchende Finanzbehörde angehört.
Suchhilfen: zuständige Finanzbehörde wählen, unterste Verwaltungsbehörde ermitteln, Finanzamt Unterstützung anfordern, Verwaltungszweig auswählen, Behörde für Amtshilfe bestimmen, Finanzbehörde kontaktieren, stützung, stimmen