§ 277 AO
Vollstreckung
📖
↗ Links
Solange nicht über den Antrag auf Beschränkung der Vollstreckung unanfechtbar entschieden ist, dürfen Vollstreckungsmaßnahmen nur soweit durchgeführt werden, als dies zur Sicherung des Anspruchs erforderlich ist.
Suchhilfen: Vollstreckungsmaßnahmen begrenzen, Anspruch sichern, Vollstreckung nur nötig, Vollstreckungsmaßnahme zulässig, Vollstreckung einschränken, Vollstreckungsrecht beschränken, Vollstreckungsumfang reduzieren, grenzen, schränken