§ 400 AO

Antrag auf Erlass eines Strafbefehls

📖

Bieten die Ermittlungen genügenden Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage, so beantragt die Finanzbehörde beim Richter den Erlass eines Strafbefehls, wenn die Strafsache zur Behandlung im Strafbefehlsverfahren geeignet erscheint; ist dies nicht der Fall, so legt die Finanzbehörde die Akten der Staatsanwaltschaft vor.

Suchhilfen: Strafbefehl beantragen, Finanzbehörde Antrag Strafbefehl, öffentliche Klage Steuerstrafe, Strafbefehlverfahren Finanzamt, Steuerstrafe Antrag stellen, Erlass Strafbefehl Finanzbehörde, Strafbefehl im Steuerrecht, antragen