§ 413 AO

Einschränkung von Grundrechten

📖

Die Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit und Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes), des Briefgeheimnisses sowie des Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) werden nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt.

Suchhilfen: Körperliche Unversehrtheit Beschränkung, Briefgeheimnis Ausnahme, Post- und Fernmeldegeheimnis Eingriff, Einschränkung Grundrechte AO, schränkung