§ 3 ArbGG
Zuständigkeit in sonstigen Fällen
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Die in den §§ 2 und 2a begründete Zuständigkeit besteht auch in den Fällen, in denen der Rechtsstreit durch einen Rechtsnachfolger oder durch eine Person geführt wird, die kraft Gesetzes an Stelle des sachlich Berechtigten oder Verpflichteten hierzu befugt ist.
Suchhilfen: Zuständigkeit Rechtsnachfolger, Gesetzlicher Vertreter Zuständigkeit, Nachfolgeverfahren Zuständigkeit, Vollmacht Gerichtszuständigkeit, Erbrechtliche Zuständigkeit, Vertretungsbefugnis im Rechtsstreit, Zuständigkeit bei Rechtsnachfolge, folgeverfahren