Gesetz über den Schutz des Arbeitsplatzes bei Einberufung zum Wehrdienst
Neugefasst durch Bek. v. 16.7.2009 I 2055;
zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 22.12.2025 I Nr. 370
📖 Gesamtes Gesetz am Stück lesen
Inhalt
-
Abschnitt 1 Grundwehrdienst und Wehrübungen
- § 1 Ruhen des Arbeitsverhältnisses
- § 2 Kündigungsschutz für Arbeitnehmer, Weiterbeschäftigung nach der Berufsausbildung
- § 3 Wohnraum und Sachbezüge
- § 4 Erholungsurlaub
- § 5 Benachteiligungsverbot
- § 6 Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses
- § 7 Vorschriften für in Heimarbeit Beschäftigte
- § 8 Vorschriften für Handelsvertreter
- § 9 Vorschriften für Beamte und Richter
- § 10 Freiwillige Wehrübungen
- § 11
- § 11a Bevorzugte Einstellung in den öffentlichen Dienst
- § 12 Anrechnung der Wehrdienstzeit und der Zeit einer Berufsförderung bei Einstellung entlassener Soldaten
- § 13 Anrechnung des Wehrdienstes im späteren Berufsleben
-
Abschnitt 2 Meldung
-
Abschnitt 3 Alters- und Hinterbliebenenversorgung
-
Abschnitt 4 Schlussvorschriften