§ 2 ARegV Beginn des Verfahrens ☆ 📖 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Das Verfahren zur Bestimmung von Erlösobergrenzen wird von Amts wegen eingeleitet.