§ 54 AsylG

Unterrichtung des Bundesamtes

📖
Die Ausländerbehörde, in deren Bezirk sich der Ausländer aufzuhalten oder Wohnung zu nehmen hat, teilt dem Bundesamt unverzüglich
1.
die ladungsfähige Anschrift des Ausländers,
2.
eine Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung
mit.

Suchhilfen: Ausländer melden, Aufenthaltsort melden, Adresse ausländischer melden, Meldepflicht Ausländerbehörde, Aufenthaltsbestimmung anfordern, Wohnsitzmeldung Ausländer, Meldung an Bundesamt, enthaltsbestimmung