§ 7 ATDG

Übermittlung von Erkenntnissen

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Die Übermittlung von Erkenntnissen aufgrund eines Ersuchens nach § 6 Abs. 1 Satz 1 zwischen den beteiligten Behörden richtet sich nach den jeweils geltenden Übermittlungsvorschriften.

Suchhilfen: Erkenntnisse übermitteln, Informationsaustausch Verwaltung, Erkenntnisübermittlung, Verwaltungsdaten teilen, Behördenkooperation, Auskunftsersuchen, waltung, kenntnisübermittlung, waltungsdaten, kunftsersuchen