§ 20 AtG

Sachverständige

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Im Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren nach diesem Gesetz und den auf Grund dieses Gesetzes ergangenen Rechtsverordnungen können von den zuständigen Behörden Sachverständige zugezogen werden. § 7 Absatz 4 und 5 des Gesetzes über überwachungsbedürftige Anlagen findet entsprechende Anwendung.

Suchhilfen: Gutachter bestellen, Expertenrat einholen, Technisches Gutachten beantragen, Fachgutachten im Genehmigungsverfahren, Aufsichtsverfahren Expertenprüfung, Expertenbegutachtung anfordern, stellen, holen, antragen, sichtsverfahren