§ 7a AtVfV
Verfahren bei grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen
📖
↗ Links
Für das Verfahren zur grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung gelten die Vorschriften der Abschnitte 1 und 3 des Teils 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechend.
Suchhilfen: Grenzüberschreitende Umweltprüfung, Umweltverträglichkeitsprüfung im Ausland, Umweltprüfung EU‑Grenze, weltprüfung, weltverträglichkeitsprüfung