§ 8 AufbhV
EU-beihilferechtliche Genehmigung
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Soweit im Einzelfall eine beihilferechtliche Genehmigung erforderlich ist, wird diese unverzüglich durch den jeweiligen Beihilfegeber eingeholt.
EU-beihilferechtliche Genehmigung
Soweit im Einzelfall eine beihilferechtliche Genehmigung erforderlich ist, wird diese unverzüglich durch den jeweiligen Beihilfegeber eingeholt.