§ 78a AufenthG
Vordrucke für Aufenthaltstitel in Ausnahmefällen, Ausweisersatz und Bescheinigungen
↗ Links
- 1.
- Name und Vornamen des Inhabers,
- 2.
- Gültigkeitsdauer,
- 3.
- Ausstellungsort und -datum,
- 4.
- Art des Aufenthaltstitels oder Aufenthaltsrechts,
- 5.
- Ausstellungsbehörde,
- 6.
- Seriennummer des zugehörigen Passes oder Passersatzpapiers,
- 7.
- Anmerkungen,
- 8.
- Lichtbild.
- 1.
- Name und Vornamen,
- 2.
- Geburtsdatum,
- 3.
- Geschlecht mit der Abkürzung „F“ für Personen weiblichen Geschlechts, „M“ für Personen männlichen Geschlechts und das Zeichen „<“ in allen anderen Fällen,
- 4.
- Staatsangehörigkeit,
- 5.
- Art des Aufenthaltstitels,
- 6.
- Seriennummer des Vordrucks,
- 7.
- ausstellender Staat,
- 8.
- Gültigkeitsdauer,
- 9.
- Prüfziffern,
- 10.
- Leerstellen.
(3) Öffentliche Stellen können die in der Zone für das automatische Lesen nach Absatz 2 enthaltenen Daten zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben verarbeiten.
- 1.
- Geburtsdatum und Geburtsort,
- 2.
- Staatsangehörigkeit,
- 3.
- Geschlecht mit der Abkürzung „F“ für Personen weiblichen Geschlechts, „M“ für Personen männlichen Geschlechts und „X“ in allen anderen Fällen,
- 4.
- Größe,
- 5.
- Farbe der Augen,
- 6.
- Anschrift,
- 7.
- Lichtbild,
- 8.
- eigenhändige Unterschrift,
- 9.
- zwei Fingerabdrücke,
- 10.
- Hinweis, dass die Personalangaben auf den Angaben des Ausländers beruhen.
(5) Die Bescheinigungen nach § 60a Absatz 4 und § 81 Absatz 5 werden nach einheitlichem Vordruckmuster ausgestellt, das eine Seriennummer sowie die AZR-Nummer enthält und mit einer Zone für das automatische Lesen versehen sein kann. Die Bescheinigung darf neben der Erlaubnis nach § 81 Absatz 5a im Übrigen nur die in Absatz 4 bezeichneten Daten enthalten sowie den Hinweis, dass der Ausländer mit ihr nicht der Passpflicht genügt. Die Absätze 2 und 3 gelten entsprechend.
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