§ 1 AufgÜbertrV OFD Düsseld
Die Aufgaben der Bundesvermögensabteilung der Oberfinanzdirektion Düsseldorf werden auf die Bundesvermögensabteilung der Oberfinanzdirektion Köln übertragen. Sitz und Bezirk der örtlichen Behörden ändern sich hierdurch nicht.
Datenstand (gesetze-im-internet.de): 6. Mai 2026