§ 1 AufgÜbertrV OFD Düsseld

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Die Aufgaben der Bundesvermögensabteilung der Oberfinanzdirektion Düsseldorf werden auf die Bundesvermögensabteilung der Oberfinanzdirektion Köln übertragen. Sitz und Bezirk der örtlichen Behörden ändern sich hierdurch nicht.

Datenstand (gesetze-im-internet.de): 6. Mai 2026