§ 1 AufhFG
Errichtung des Fonds
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Es wird ein nationaler Solidaritätsfonds "Aufbauhilfe" als Sondervermögen des Bundes errichtet.
Errichtung des Fonds
Es wird ein nationaler Solidaritätsfonds "Aufbauhilfe" als Sondervermögen des Bundes errichtet.