§ 7 AugOptMstrV
Situationsaufgabe
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(1) Die Situationsaufgabe orientiert sich an einer Dienstleistung und vervollständigt für die Meisterprüfung den Nachweis der beruflichen Handlungskompetenz im Augenoptiker-Handwerk.
- 1.
- Durchführen einer Binokularprüfung sowie einer Nahglasbestimmung, Ergebnisse bewerten und dokumentieren,
- 2.
- Durchführen, Dokumentieren und Beurteilen von optometrischen Untersuchungen, bestehend aus
- a)
- einer automatischen Gesichtsfeldmessung oder einem Test zum Dämmerungssehen,
- b)
- einer Tonometrie oder einer Messung der Baulänge eines Auges sowie
- c)
- einem Test zum Kontrastsehen oder einem Test zum Farbensehen,
- 3.
- im Rahmen der Organisation für die Fertigung einer Korrektionsbrille, einer Sondersehhilfe oder einer Bildschirmarbeitsplatzbrille:
- a)
- Festlegen und Dokumentieren der Korrektionswirkungen und Anpassparameter für eine Fertigungsanweisung sowie
- b)
- Überprüfen und Bewerten eines Fertigungsergebnisses.
(3) Für die Bearbeitung der Situationsaufgabe stehen dem Prüfling 1,5 Stunden zur Verfügung.
(4) Jede Arbeit nach Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 bis 3 wird gesondert bewertet.
(5) Die Gesamtbewertung der Situationsaufgabe entspricht dem arithmetischen Mittel der Bewertungen der Arbeiten nach Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 bis 3.
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