§ 6 AuslPflVG

Vermerk der Versicherungsdauer

📖

Bei einer Grenzversicherung nach § 5 kann der Versicherer die Dauer der Versicherung auf der Versicherungsbestätigung vermerken, wenn das Versicherungsverhältnis nicht auf unbestimmte Zeit eingegangen ist.

Suchhilfen: Versicherungsdauer vermerken, Grenzversicherung Laufzeit, Versicherungsbestätigung Dauer, Versicherungslaufzeit festhalten, Versicherungsdauer angeben, Versicherungsnachweis Laufzeit, merken, sicherungsbestätigung, geben