§ 2 AuslZuschlV
Auslandszuschlag bei Arbeitsplatzteilung
📖
↗ Links
In Fällen des § 53 Absatz 3 Satz 3 des Bundesbesoldungsgesetzes wird die Grundgehaltsspanne der oder des höher besoldeten Berechtigten zugrunde gelegt.
Auslandszuschlag bei Arbeitsplatzteilung
In Fällen des § 53 Absatz 3 Satz 3 des Bundesbesoldungsgesetzes wird die Grundgehaltsspanne der oder des höher besoldeten Berechtigten zugrunde gelegt.