§ 6g AWG Verjährung der Haftungsansprüche gegen den Anteilspfleger ☆ 📖 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Die Verjährung des Anspruchs nach § 6f richtet sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.