Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das Ausländerzentralregister
Zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 23.4.2026 I Nr. 112
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Inhalt
- Eingangsformel
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Abschnitt 1 Inhalt des Registers
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Abschnitt 2 Datenübermittlung an die Registerbehörde
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Abschnitt 3 Datenübermittlung durch die Registerbehörde
- § 8 Übermittlungsersuchen
- § 9 Allgemeine Regelungen der Datenübermittlung durch die Registerbehörde
- § 10 Zulassung zum Abruf im automatisierten Verfahren
- § 11 Gruppenauskünfte an öffentliche Stellen
- § 12 Datenübermittlung an nichtöffentliche Stellen, die humanitäre oder soziale Aufgaben wahrnehmen
- § 13 Datenübermittlung an Behörden anderer Staaten und an zwischenstaatliche Stellen
- § 14 Datenübermittlung an sonstige nichtöffentliche Stellen
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Abschnitt 4 Auskunft an die betroffene Person
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Abschnitt 5 Aufzeichnungen bei Datenübermittlungen, Einschränkung der Verarbeitung und Löschung von Daten
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Abschnitt 6 Schlußvorschriften
- § 19a Auswirkungen späterer Rechtsänderungen auf den Registerbestand
- § 19b Auswirkungen eines späteren Wechsels des Personenkreises auf den Datensatz zu einer Person
- § 20 Übergangsregelung aus Anlass des Inkrafttretens des Zuwanderungsgesetzes
- § 21 Übergangsregelung aus Anlass des Inkrafttretens des Gesetzes zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union und zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an den EU-Visakodex
- § 22 Übergangsregelung aus Anlass der Anwendbarkeit der Verordnung (EU) 2024/1347
- Schlußformel
- Anlage Daten, die im Register gespeichert werden, übermittelnde Stellen, Übermittlungs-/Weitergabeempfänger