Verordnung über die Anforderungen an und das Verfahren für die Anerkennung von Konformitätsbewertungsstellen im Bereich der elektromagnetischen Verträglichkeit von Betriebsmitteln und im Bereich der Bereitstellung von Funkanlagen
Zuletzt geändert durch Art. 21 V v. 11.12.2024 I Nr. 411
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Inhalt
- Eingangsformel
- Inhaltsübersicht
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Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Zuständige Behörde
- § 3 Antrag
- § 4 Anerkennung als notifizierte Stelle
- § 5 Allgemeine Anforderungen an die notifizierte Stelle
- § 6 Konformitätsvermutung bei notifizierten Stellen
- § 7 Verpflichtungen der notifizierten Stelle
- § 8 Meldepflichten der notifizierten Stelle
- § 9 Zweigunternehmen einer notifizierten Stelle und Vergabe von Unteraufträgen
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Abschnitt 3 Elektromagnetische Verträglichkeit
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Abschnitt 4 Schlussvorschriften
- § 14 Widerruf der erteilten Befugnis
- § 15 (weggefallen)
- § 16 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage 1 (zu § 11) Abkommen im Hinblick auf die Anerkennung von Konformitätsbewertungsstellen im Sektor Telekommunikation
- Anlage 2 (zu § 13) Abkommen im Hinblick auf die Anerkennung von Konformitätsbewertungsstellen im Sektor elektromagnetische Verträglichkeit
- Anlage 3 (weggefallen)