§ 5 BArchBV

Ausschluß von der Benutzung

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Verstößt ein Benutzer gröblich gegen Vorschriften des Bundesarchivgesetzes oder gegen die nach § 6 des Bundesarchivgesetzes erlassenen Rechtsverordnungen, wird er von Benutzungen beim Bundesarchiv ausgeschlossen.

Suchhilfen: Benutzung ausschließen, Zugang sperren, Archivzugang verweigern, Benutzer ausschließen, Verstoß Archivregeln, Nutzungsrecht entziehen, Archivbenutzung verweigern, grobe Pflichtverletzung, nutzung, schließen, ziehen