IV. BAZustAnO

Schlussvorschriften

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Diese Anordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig wird die Anordnung des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet des Beamten-, Versorgungs- und Disziplinarrechts vom 22. Juli 2008 (BGBl. I S. 1405) aufgehoben.

Suchhilfen: Aufhebung, Versorgungsrecht, hebung