§ 168 BauGB
Übernahmeverlangen
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Der Eigentümer eines im städtebaulichen Entwicklungsbereich gelegenen Grundstücks kann von der Gemeinde die Übernahme des Grundstücks verlangen, wenn es ihm mit Rücksicht auf die Erklärung zum städtebaulichen Entwicklungsbereich oder den Stand der Entwicklungsmaßnahme wirtschaftlich nicht mehr zuzumuten ist, das Grundstück zu behalten oder in der bisherigen oder einer anderen zulässigen Art zu nutzen. Die Vorschrift des § 145 Absatz 5 Satz 2 bis 5 ist entsprechend anzuwenden.
Suchhilfen: Grundstück Übernahme verlangen, Eigentümer Forderung Grundstück, Unzumutbarkeit Grundstück behalten, Gemeinde Grundstück enteignen, Verzicht auf Grundstücksnutzung, Entwicklungsmaßnahme Grundstückspflicht, Übernahmeanspruch bei Unzumutbarkeit, langen, halten, eignen